Ablauf
Private Krankenversicherung/Beihilfe
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe 3 psychotherapeutische Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen. Das sind Stunden, die man nicht beantragen muss und die dazu dienen, herauszufinden, ob es zwischen Patient und Therapeut passt. Ist das der Fall, kann bei der Krankenkasse entweder eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) beantragt werden. Es ist auch möglich eine Kurzzeittherapie, die zu Ende geht, in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Zudem kann eine Langzeittherapie auch auf 100 Stunden ausgeweitet werden. Für die Beantragung ist der Psychotherapeut zuständig.
Selbstzahler
Hier entfallen alle bürokratischen Aufwände und die Dauer der Therapie ist flexibel anpassbar.